Nach § 84 Abs. 2 SGB IX zielt das BEM darauf ab,
- die Arbeitsunfähigkeit möglichst zu überwinden,
- künftige, erneute Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden,
- für die betroffenen Beschäftigten den Arbeitsplatz möglichst zu erhalten.
Insbesondere in Zeiten älter werdender Belegschaften sind dies Ziele, die zu verfolgen sich für beide Seiten lohnt - für Arbeitgeber und Beschäftigte.