Der erste Schritt ist die kontinuierliche Dokumentation und eine mindestens monatliche Auswertung der AU-Zeiten um das gesetzliche 6-Wochen-Kriterium fortlaufend für alle Beschäftigten zu prüfen.
Im zweiten Schritt - wenn das 6-Wochen-Kriterium erfüllt ist - wird den Betroffenen ein Gespräch angeboten. Wichtig dabei ist die Auswahl von geeigneten, auf Vertraulichkeit verpflichteten Ansprechpersonen.
Der dritte Schritt ist das Gespräch. Nach umfassender Information über das BEM-Verfahren kann die betroffene Person entscheiden, ob sie am BEM teilnimmt oder nicht.
Danach geht es in die Problemklärung und ggf. in die Planung von Maßnahmen. Häufig braucht man jedoch mehr als ein Gespräch, um zu einer sinnvollen und umsetzbaren Maßnahme zu kommen.
Der fünfte Schritt ist die Umsetzung beschlossener Maßnahmen. Dafür bedarf es manchmal weiterer interner oder externer Partner – z. B. Entscheider, Vorgesetzte, Fachleute, Sozialversicherungsträger.
Im sechsten Schritt wird danach der Erfolg der Maßnahme in einem weiteren Gespräch bewertet und – falls zufriedenstellend – das BEM beendet.
Download der BEM-Kernprozessbeschreibung