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BEM ist eine gesetzliche Verpflichtung für alle Arbeitgeber

Seit Mai 2004 sind alle Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, wenn sie innerhalb von 12 Monaten 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine oder mehrere Krankheits-Episoden handelt, ob es immer um dieselbe Erkrankung geht oder um ganz verschiedene. Die Wahrnehmung des Angebotes durch die Beschäftigten ist freiwillig.

BEM gilt für alle Beschäftigten einschließlich Beamten und für alle Unternehmen – öffentlich wie privatwirtschaftlich.

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